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Erstellung und Veröffentlichung von Bilder und Videos

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Erstellung und Veröffentlichung von Bildern und Videos

Der Darstellung unserer Arbeitsweise in der Öffentlichkeit kommt eine zunehmend größere Bedeutung zu. Um die Arbeit mit unseren Teilnehmern zu dokumentieren und nachvollziehbar zu machen, werden von den Teilnehmern von Veranstaltungen der DFI Fußball Internat GmbH (DFI), Fotos und Videoaufnahmen gemacht.

Ein Teil dieser Aufnahmen wird auf unterschiedliche Weise auch für die Öffentlichkeitsarbeit des DFI und mit dem DFI geschäftlich verbundenen Organisationen (diese sind zur Zeit: DFI Bad Aibling, e.V., proSport GmbH, Best Football Drills UG & CoKG, Eric Benny Sportsmanagement Ltd., Goldener Ritter GmbH, Diakonisches Institut für Bildung und Soziales gGmbH) verwendet, z.B. in Presseberichten, auf Schautafeln, für Prospekte, in Newslettern, im Internet, für Lehrmaterial, für Videoplattformen (insbesondere YouTube, Facebook, Best Football Drills, etc.) oder für TV-Beiträge und Werbespots.

Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter räumen der DFI Fußball Internat GmbH daher unentgeltlich, unwiderruflich sowie exklusiv, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt sämtliche Nutzungsrechte an allen Bild- und Tonträgern sowie sonstigen Produkten und Leistungen ein, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen der DFI Fußball Internat GmbH entstehen.

Sie sind damit einverstanden, dass das DFI im Zuge seiner oben beschriebenen Öffentlichkeitsarbeit Aufnahmen von den Teilnehmern verwendet oder zur Verfügung stellt. Es wird vereinbart, dass unwiderruflich inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt sämtliche Nutzungsrechte an den Aufnahmen (z.B. Bilder, Videos oder andere Medien) von den Teilnehmern der Veranstaltung exklusiv auf das DFI (und dessen Rechtsnachfolger) übertragen werden. Die Übertragung der Nutzungsrechte erstreckt sich auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten und umfasst auch die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe durch Bild-/Ton-/Datenträger. Die Aufnahmen dürfen somit sowohl digital als auch analog in allen dafür geeigneten Medien (Internet und Messeeinsatz) genutzt werden. Die Nutzungsmöglichkeit des DFI endet nicht mit Beendigung der Veranstaltung. Die nachvertragliche Verwertung von während der Veranstaltung produzierten Material bleibt zulässig.

Die Aufnahmen dürfen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Teilnehmers bearbeitet oder umgestaltet werden (z.B. Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnische Verfremdung, Colorierung). Die Namensnennung des Teilnehmers steht im Ermessen des Nutzungsberechtigten.

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