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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung für eine Veranstaltung der DFI Fußball Internat GmbH (nachstehend Anbieter genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per E-Mail, online, schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Versendung der Teilnahmebestätigung durch den Anbieter zustande.

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.deutschesfussballinternat.de/fussballakademie/feriencamps/ sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

3. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Für die An-und Abreise zum Veranstaltungsgelände sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.

Erfolgt die Anmeldung zu einer Veranstaltung in einem Zeitraum von 2-5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für eine rechtzeitige Anlieferung der Ausrüstung zum Veranstaltungsort garantieren. In diesem Falle wird dem Teilnehmer die Ausrüstung nach Hause gesandt und die Teilnahmegebühr erhöht sich um die Versandkosten 10 €.  

4. Bezahlung

Mit Vertragsschluss und Erhalt der Teilnahmebestätigung ist der Platz reserviert und der Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig. Eine bestellte Beflockung der Trikots kann nur bei rechtzeitigem Zahlungseingang gewährleistet werden. Bei ausgebuchten Veranstaltungen entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen und der Eingang der Zahlung über die Vergabe der Plätze.

5. Rücktritt von Fußballcamps, Trainingslager und sonstige Veranstaltungen mit Übernachtung

Der Kunde kann bis zum 9ten Tag vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer bei Fußballcamps, Fußballerlebnissen, Trainingslagern und sonstigen Veranstaltungen:

ab Abmeldung bis zum 35ten Tag vor Beginn der Veranstaltung 20% der Auftragssumme
bis zum 22ten Tag vor Beginn der Veranstaltung 40% der Auftragssumme
bis zum 10ten Tag vor Beginn der Veranstaltung 50% der Auftragssumme
ab 9tem Tag vor Beginn der Veranstaltung 100% der Auftragssumme.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter

Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

a) Muss eine Veranstaltung aufgrund nicht in unserer Macht stehenden Gründe (bspw. bedingt durch Infektionsschutz) oder mangels Erreichens der Mindestteilnehmerzahl auf einen anderen Termin verlegt werden, erfolgt eine automatische, jedoch kostenlose Umbuchung eines Teilnehmers auf den Ersatztermin. Sollte der Teilnehmer diesen Ersatztermin nicht wahrnehmen können, erfolgt keine generelle Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Vielmehr wird dem Teilnehmer eine Gutschrift erstellt, die für jedwedes weitere unserer Angebote verwendet werden kann. So kann jeder Teilnehmer einer stornierten oder auch verschobenen Veranstaltung sein Guthaben behalten, ohne sich direkt auf eine neue Veranstaltung festlegen zu müssen.

b) Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Regeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.

7. Datenschutz / Datenschutzerklärung

Alle Informationen über den Datenschutz unserer Kunden finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil unserer AGB und hier nachzulesen:

https://www.deutschesfussballinternat.de/datenschutzerklaerung/

8. Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1. die gewissenhafte Vorbereitung
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Beschreibung
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die DFI Fußball Internat GmbH keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden.Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die DFI Fußball Internat GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Die DFI Fußball Internat GmbH haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen.

9. Aufsichtspflichten und -rechte

Für die Dauer der Leistungszeit werden die Aufsichtspflichten und -rechte dem Anbieter für den minderjährigen Teilnehmer übertragen. Eine Übertragung dieser Rechte an einen Mitarbeiter oder Bevollmächtigten des Anbieters ist gestattet. Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Anbieters, der Trainer, Mitarbeitern oder Bevollmächtigten des Anbieters Folge zu leisten. Werden die Weisungen nicht beachtet, so kann der Anbieter oder Mitarbeiter den Teilnehmer ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausschließen. Im Fall des Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmepreises.

10. Versicherungen

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten.

11. Medizinische Versorgung

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

12. Ton-, Foto- und Filmrechte

Die Verwendung der Bildrechte ist Bestandteil unserer AGB und hier nachzulesen:

https://www.deutschesfussballinternat.de/bildrechte/

13. Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.

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